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Für alle Bürger der Europäischen Union und der Schweiz
genügt bei der Einreise nach Ecuador ein mindestens sechs Monate
gültiger Reisepass. Ein Visum wird nicht benötigt. Bei
der Einreise erhält man einen Stempel in den Reisepass und
ein separates Einreisepapier, dab u. U. schon im Flugzeug zum Ausfüllen
ausgehändigt wird. In der Regel wird ein Aufenthalt von bis
zu 90 Tagen gewährt. Es kann vorkommen, daß bei der Einreise
nach der Dauer des Aufenthaltes gefragt wird. Am besten ist, man
gibt drei Monate an - wer weiß schon ob der Urlaub nicht doch
verlängert wird.
Das Einreisepapier mit Reisepass sollte in Ecuador immer mit sich
geführt werden. Im Lande, hauptsächlich auf Überlandreisen,
ist es durchaus nichts außergewöhnliches, in eine Polizei-
oder Militärkontrolle zu geraten. Dabei müssen Pass und
Einreisepapier vorgezeigt werden. Sollten die Unterlagen nicht vollständig
sein oder gar fehlen, könnte es zu größten Problemen
kommen, bis hin zu einem Gefängnisaufenthalt.
Daher ist es von großem Vorteil, vorher Kopien der beiden
Dokumente anzufertigen. Sollten die Papiere verloren gehen, ist
es anhand der Kopien wesentlich einfacher Ersatzpapiere zu erhalten.
Ein verlorengegangenes Einreisepapier wird in der Regel auf dem
Migrationsamt ersetzt. Bei Passverlust ist die deutsche Botschaft
in Quito aufzusuchen um Ersatz zu erhalten (Avenida Patria y 9 de
Octubre, Edif. "Banco de Colombia", 6. Stock, Tel. 225660,
Mo - Fr 9-12 Uhr).
Folgende Waren können zollfrei eingeführt werden: Ein
Liter Spirituosen, 50 Zigarren oder 300 Zigaretten. Ebenso dürften
persönliche Gebrauchsartikel wie ein kleiner Radiorekorder,
eine Videokamera, oder ein tragbarer Reisecomputer keinerlei Probleme
bei der Einreise darstellen. Die Zollkontrollen halten sich bei
ankommenden Urlaubsgästen sowieso in Grenzen. Meistens muß
nicht einmal der Koffer bei der aduana (Zoll) am Flughafen geöffnet
werden.
Bei der Ausreise kann es im Gegensatz zur Einreise sehr wohl zu
strengen Kontrollen kommen, sodaß die Gepäckstücke
peinlichst genau kontrolliert werden können. Folgende Artikel
und Mitbringsel fallen unter den Begriff Schmuggelgut: Präkolumbische
Keramik (soweit sich dies um echte Stücke handelt), religiöse
Reliquien, sowie Pflanzen und Lebensmittel. Tierfelle, Reptilhäute,
und lebende Tiere, fallen unter das "Washingtoner Artenschutzabkommen",
und ein Mitnehmen verbietet sich von selbst. Von deren Ausfuhr wird
daher eindringlichst gewarnt. Schon mancher Tourist hat in solch
einer peinlichen Situation seinen Rückflug "verloren".
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