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| Einreise & Ausreise |
Für alle Bürger der Europäischen Union und der Schweiz genügt bei der Einreise nach Ecuador ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Ein Visum wird nicht benötigt. Bei der Einreise erhält man einen Stempel in den Reisepass und ein separates Einreisepapier, dab u. U. schon im Flugzeug zum Ausfüllen ausgehändigt wird. In der Regel wird ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gewährt. Es kann vorkommen, daß bei der Einreise nach der Dauer des Aufenthaltes gefragt wird. Am besten ist, man gibt drei Monate an - wer weiß schon ob der Urlaub nicht doch verlängert wird.
Das Einreisepapier mit Reisepass sollte in Ecuador immer mit sich geführt werden. Im Lande, hauptsächlich auf Überlandreisen, ist es durchaus nichts außergewöhnliches, in eine Polizei- oder Militärkontrolle zu geraten. Dabei müssen Pass und Einreisepapier vorgezeigt werden. Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein oder gar fehlen, könnte es zu größten Problemen kommen, bis hin zu einem Gefängnisaufenthalt.
Daher ist es von großem Vorteil, vorher Kopien der beiden Dokumente anzufertigen. Sollten die Papiere verloren gehen, ist es anhand der Kopien wesentlich einfacher Ersatzpapiere zu erhalten. Ein verlorengegangenes Einreisepapier wird in der Regel auf dem Migrationsamt ersetzt. Bei Passverlust ist die deutsche Botschaft in Quito aufzusuchen um Ersatz zu erhalten (Avenida Patria y 9 de Octubre, Edif. "Banco de Colombia", 6. Stock, Tel. 225660, Mo - Fr 9-12 Uhr).
Folgende Waren können zollfrei eingeführt werden: Ein Liter Spirituosen, 50 Zigarren oder 300 Zigaretten. Ebenso dürften persönliche Gebrauchsartikel wie ein kleiner Radiorekorder, eine Videokamera, oder ein tragbarer Reisecomputer keinerlei Probleme bei der Einreise darstellen. Die Zollkontrollen halten sich bei ankommenden Urlaubsgästen sowieso in Grenzen. Meistens muß nicht einmal der Koffer bei der aduana (Zoll) am Flughafen geöffnet werden.
Bei der Ausreise kann es im Gegensatz zur Einreise sehr wohl zu strengen Kontrollen kommen, sodaß die Gepäckstücke peinlichst genau kontrolliert werden können. Folgende Artikel und Mitbringsel fallen unter den Begriff Schmuggelgut: Präkolumbische Keramik (soweit sich dies um echte Stücke handelt), religiöse Reliquien, sowie Pflanzen und Lebensmittel. Tierfelle, Reptilhäute, und lebende Tiere, fallen unter das "Washingtoner Artenschutzabkommen", und ein Mitnehmen verbietet sich von selbst. Von deren Ausfuhr wird daher eindringlichst gewarnt. Schon mancher Tourist hat in solch einer peinlichen Situation seinen Rückflug "verloren".
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sie mehr dazu im Reiseführer Ecuador von Volker Feser
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